CarStudio APlus - Rastatt - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Fahrzeugfolierung CarStudio - APlus


 

Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände übergeben werden.

 

Andernfalls behalten wir uns vor, einen Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen.

 

 

 

Zum Umfang einer Folierung gehört im Regelfall eine Beschichtung der von außen

 

sichtbaren lackierten Flächen. Türeinstiege oder nach innen ragende Karosserieteile

 

gehören standardmäßig nicht dazu.

 

 

Diese müssen ausdrücklich vom Kunden geäußert werden und sind mit Zusatzkosten

 

verbunden.

 

 

 

Folierungen sind nicht mit Lackierungen zu vergleichen.

 

 

Bei frisch lackierten Teilen ist darauf zu achten, dass sie 4 bis 6 Wochen austrocknen

 

müssen bevor sie foliert werden können. Im Sinne einer dauerhaften Haltbarkeit werden

 

komplexe Karosserieteile und -formen mit mehreren Folienstücken beklebt.

 

Die somit zwangsläufigen Überlappungen werden von „CarStudio-Aplus“ so gesetzt, dass

 

sie auf Lichtkanten laufen. Diese berechtigen nicht zur Mängelrüge. Fahrzeugteile die

 

für die Folierung demontiert werden müssen und gegebenenfalls defekt gehen (Clips,

 

Schrauben etc.) muss der Kunde bezahlen und berechtigt nicht zur Mängelrüge.

 

 

Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind technisch

 

bedingt und können nicht reklamiert werden. Ebenso sind Farbabweichungen druck-

 

und materialbedingt möglich und unterliegen ebenfalls nicht der Mängelrüge.

 

 

 

Nicht ganz auszuschließen sind ebenfalls kleine Staubpartikel, Wasserfelder oder auch

 

kleinere Lufteinschlüsse. Diese beeinträchtigen aber in keiner Weise die Wirkung der

 

Folie, sie haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur

 

Mängelrüge.

 

 

Diese Erscheinungen trocknen je nach Temperatur und Luftfeuchtigkeit aus

 

und verschwinden nach etwa 1 bis 8 Wochen.

 

 

 

Nach etwa 1-2 Wochen kann das beklebte Fahrzeug wieder in der Waschanlage

 

gewaschen werden.

 

 

Bei Zuwiderhandlungen in diesem Zeitraum, kann sich die Folie

 

lösen, da der Kleber gegebenenfalls noch nicht vollständig haftet. In diesem Fall erlischt

 

die Mängelrüge.  

 

 

Alle Leistungen der Firma „CarStudio-Aplus“  die durchgeführt werden,

 

werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft.

 

Reklamationen können nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.

 

 

 

Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation

 

berechtigt ist. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein

 

des Anbieters schriftlich festzuhalten. Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug

 

durch den Anbieter beziehen, müssen in einer Foto-Form festgehalten werden.

 

 

Anderweitig ist eine Anmerkung der Reklamation nicht möglich.

 

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