Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände übergeben werden.
Andernfalls behalten wir uns vor, einen Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen.
Zum Umfang einer Folierung gehört im Regelfall eine Beschichtung der von außen
sichtbaren lackierten Flächen. Türeinstiege oder nach innen ragende Karosserieteile
gehören standardmäßig nicht dazu.
Diese müssen ausdrücklich vom Kunden geäußert werden und sind mit Zusatzkosten
verbunden.
Folierungen sind nicht mit Lackierungen zu vergleichen.
Bei frisch lackierten Teilen ist darauf zu achten, dass sie 4 bis 6 Wochen austrocknen
müssen bevor sie foliert werden können. Im Sinne einer dauerhaften Haltbarkeit werden
komplexe Karosserieteile und -formen mit mehreren Folienstücken beklebt.
Die somit zwangsläufigen Überlappungen werden von „CarStudio-Aplus“ so gesetzt, dass
sie auf Lichtkanten laufen. Diese berechtigen nicht zur Mängelrüge. Fahrzeugteile die
für die Folierung demontiert werden müssen und gegebenenfalls defekt gehen (Clips,
Schrauben etc.) muss der Kunde bezahlen und berechtigt nicht zur Mängelrüge.
Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind technisch
bedingt und können nicht reklamiert werden. Ebenso sind Farbabweichungen druck-
und materialbedingt möglich und unterliegen ebenfalls nicht der Mängelrüge.
Nicht ganz auszuschließen sind ebenfalls kleine Staubpartikel, Wasserfelder oder auch
kleinere Lufteinschlüsse. Diese beeinträchtigen aber in keiner Weise die Wirkung der
Folie, sie haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur
Mängelrüge.
Diese Erscheinungen trocknen je nach Temperatur und Luftfeuchtigkeit aus
und verschwinden nach etwa 1 bis 8 Wochen.
Nach etwa 1-2 Wochen kann das beklebte Fahrzeug wieder in der Waschanlage
gewaschen werden.
Bei Zuwiderhandlungen in diesem Zeitraum, kann sich die Folie
lösen, da der Kleber gegebenenfalls noch nicht vollständig haftet. In diesem Fall erlischt
die Mängelrüge.
Alle Leistungen der Firma „CarStudio-Aplus“ die durchgeführt werden,
werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft.
Reklamationen können nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation
berechtigt ist. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein
des Anbieters schriftlich festzuhalten. Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug
durch den Anbieter beziehen, müssen in einer Foto-Form festgehalten werden.
Anderweitig ist eine Anmerkung der Reklamation nicht möglich.
ORACAL Orafol
Car Wrapping Folie
3M
Car Wrapping Folie
Avery Dennison
Car Wrapping Folie
MacTac
Car Wrapping Folie
Gewerbegebiet Haueneberstein
Braunmattstrasse 12
76532 Baden-Baden
Tel: 0172-752-45-46
E-Mail: info@carstudio-aplus.com
Öffnungszeiten
Mo - Do: 9:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr